am 5. Oktober 2006 in Würzburg
Die diese Resolution tragenden Verbände stellen
fest:
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Der Güterverkehr in Europa wird nach
aktuellen Prognosen – nicht zuletzt wegen der EU-Erweiterung in Richtung
Mittel- und Osteuropa – bis 2020 um 50 Prozent anwachsen. Die zusätzlichen
Verkehrsströme können
über Straße und Schiene allein nicht bewältigt werden. Der besonders
umweltfreundliche Verkehrsträger Binnenschifffahrt mit seinen großen
Kapazitätsreserven ist daher unverzichtbar. Voraussetzung ist jedoch vor allem
eine leistungsfähige Wasserstraßeninfrastruktur.
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Die Rhein-Donau-Wasserstraßenverbindung kann
als europäischer Verkehrskorridor VII einen entscheidenden Beitrag für die
umweltfreundliche Bewältigung der zukünftigen Verkehrsströme von und nach Südosteuropa
und den neuen Mitgliedsstaaten der EU leisten und dabei die Straße erheblich
entlasten. Voraussetzung
hierfür ist jedoch insbesondere die Beseitigung des 69 km langen Engpasses auf
der deutschen Donau zwischen Straubing und Vilshofen, der die internationale
Binnenschifffahrt wesentlich behindert und zu durchschnittlichen jährlichen
Einnahmeverlusten von über 20 Mio. Euro führt.
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Nur ein bedarfsgerechter Ausbau der
Wasserstraßen gewährleistet einen fairen Wettbewerb der verschiedenen
Verkehrsträger im Gütertransport. Durch die Öffnung des Main-Donau-Kanals im
September 1992 wurden bereits erhebliche Gütermengen auf die Wasserstraße
verlagert. Eine Umkehr dieses Trends ist zu befürchten, wenn die
Binnenschifffahrt, die Häfen und die verladende Wirtschaft nicht sehr schnell
ausreichende ganzjährige Abladetiefen an der Donau vorfinden.
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Die Binnenschifffahrt benötigt eine
ganzjährige zuverlässige Befahrbarkeit der Donau mit 2,50 m Abladetiefe, wie es
mit einem Ausbau in der Variante D2 möglich wäre. Diese Einschätzung teilt auch
die Europäische Union und hat mit dieser Maßgabe den Ausbau des Donauabschnitts
zwischen Straubing und Vilshofen in die Liste der prioritären Vorhaben bei der
Fortentwicklung der Transeuropäischen Netze aufgenommen.
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Nach Jahrzehnte langen Diskussionen und
vertieften Untersuchungen mit über 30 Gutachten wurde im Jahr 2003 das
Raumordnungsverfahren für den Donauausbau Straubing – Vilshofen eingeleitet.
Das Ergebnis liegt seit März 2006 vor: Nur der Ausbau in der Variante C/C2,80, d.h. ein
Ausbau mit flussregelnden Maßnahmen in Kombination mit einer Staustufe, wird
landesplanerisch positiv beurteilt. Damit wird die Befahrbarkeit dieses
Streckenabschnittes an der Donau zwar nicht wie von uns gewünscht ganzjährig,
aber zumindest an 220 bzw. 290 Tagen im Jahr mit einer Abladetiefe von mindestens
2,50 Metern gewährleistet.
Die diese Resolution tragenden Verbände fordern
deshalb von den politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene,
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die Bedeutung der Donau als international
wichtigste Magistrale in einem zusammenwachsenden
Europa anzuerkennen,
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den Ausbau der Donau ideologiefrei
entsprechend den Ergebnissen des abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens
unverzüglich voran zu treiben,
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die finanziellen Unterstützungsangebote der
Europäischen Union für die Variante C/C2,80 sowohl bei den Planungs- als auch
bei den Baukosten zu nutzen.
Heinz Hofmann Dr.
Philippe Grulois Dr.
Roland Fleck
Präsident BDB
und EBU Präsident
VBW Vorsitzender
DWSV