Donauausbau Straubing-Vilshofen

Stellungnahme zu dem Ergebnis der „Vertieften Untersuchungen“

 

1.      Die 69 km lange Donaustrecke Straubing-Vilshofen ist der entscheidende Engpass der gesamten Donau und auch der Rhein-Main-Donau-Wasserstrasse. Gemäß der Ministerentscheidung vom 17.10.1996 halten Bund und Bayern am Duisburger Vertrag zum Donauausbau vom 16.09.1966 fest und damit am Ausbauziel von mind. 2,50 m Abladetiefe und den damit verbundenen verkehrswirtschaftlichen Zielen.

2.      Aufgabe der „Vertieften Untersuchungen“ war es, wasserbauliche, wasserwirtschaftliche, ökonomische und ökologische Grundlagen für die politische Richtungsentscheidung über die Art der Beseitigung dieses Engpasses bereitzustellen.

3.      Die Untersuchungen zeigen, dass nur mit Ausbaumaßnahmen entsprechend den untersuchten Varianten D (Mehrstufenlösungen) eine Abladetiefe von mindestens 2,50 m während des gesamten Jahres erreichbar ist und nur damit der Engpass dauerhaft beseitigt werden kann. Keine andere Variante, auch nicht die Variante C mit einer Stufe, kann dies leisten. Die Variante C kann somit auch kein politischer Kompromiss sein.

4.      Die Untersuchungen belegen, dass die beiden Varianten D1 und D2 die größte Effizienz des Schifffahrtsbetriebs und damit für die verkehrspolitisch gewollten Transportverlagerungen auf den Wasserweg unerlässlichen Voraussetzungen schaffen. Bei diesen Varianten sind deshalb die – konservativ geschätzten – Verlagerungspotentiale weitaus am höchsten.

5.      Nur so kann der Bedeutung der internationalen Wasserstrasse Donau und der Rhein-Main-Donau-Verbindung als wichtige transeuropäische Ost-West-Wasserstrasse angemessen Rechnung getragen werden.

6.      Die ökologischen Untersuchungen zeigen, dass der Ausbau gemäß den Varianten D1 und D2 zwar unvermeidliche Eingriffe in den Naturhaushalt verursacht, dass jedoch umfangreiche und ausreichende Ersatzpotentiale nutzbar sind. Damit ist der entsprechende Ausbau mit Rücksicht auf seine überragende öffentliche, nationale und internationale Bedeutung ökologisch vertretbar und nach den nationalen und europäischen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien (z.B. FFH-Habitat) möglich.

 

 

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