Donauausbau Straubing-Vilshofen
Stellungnahme zu dem Ergebnis
der „Vertieften Untersuchungen“
1.
Die 69 km lange
Donaustrecke Straubing-Vilshofen ist der entscheidende Engpass der gesamten
Donau und auch der Rhein-Main-Donau-Wasserstrasse. Gemäß der Ministerentscheidung
vom 17.10.1996 halten Bund und Bayern am Duisburger Vertrag zum Donauausbau vom
16.09.1966 fest und damit am Ausbauziel von mind. 2,50 m Abladetiefe und den
damit verbundenen verkehrswirtschaftlichen Zielen.
2.
Aufgabe der
„Vertieften Untersuchungen“ war es, wasserbauliche, wasserwirtschaftliche,
ökonomische und ökologische Grundlagen für die politische Richtungsentscheidung
über die Art der Beseitigung dieses Engpasses bereitzustellen.
3.
Die Untersuchungen
zeigen, dass nur mit Ausbaumaßnahmen entsprechend den untersuchten Varianten D
(Mehrstufenlösungen) eine Abladetiefe von mindestens 2,50 m während des
gesamten Jahres erreichbar ist und nur damit der Engpass dauerhaft beseitigt
werden kann. Keine andere Variante, auch nicht die Variante C mit einer Stufe,
kann dies leisten. Die Variante C kann somit auch kein politischer Kompromiss
sein.
4.
Die Untersuchungen
belegen, dass die beiden Varianten D1 und D2 die größte
Effizienz des Schifffahrtsbetriebs und damit für die verkehrspolitisch
gewollten Transportverlagerungen auf den Wasserweg unerlässlichen
Voraussetzungen schaffen. Bei diesen Varianten sind deshalb die – konservativ
geschätzten – Verlagerungspotentiale weitaus am höchsten.
5.
Nur so kann der
Bedeutung der internationalen Wasserstrasse Donau und der
Rhein-Main-Donau-Verbindung als wichtige transeuropäische
Ost-West-Wasserstrasse angemessen Rechnung getragen werden.
6.
Die ökologischen
Untersuchungen zeigen, dass der Ausbau gemäß den Varianten D1 und D2
zwar unvermeidliche Eingriffe in den Naturhaushalt verursacht, dass jedoch
umfangreiche und ausreichende Ersatzpotentiale nutzbar sind. Damit ist der
entsprechende Ausbau mit Rücksicht auf seine überragende öffentliche, nationale
und internationale Bedeutung ökologisch vertretbar und nach den nationalen und
europäischen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien (z.B. FFH-Habitat)
möglich.