|
Pressemeldung
Nürnberg, 14. Februar 2007 Donauausbau Straubing – Vilshofen: SPD-Landtagsfraktion sollte richtig Lesen lernen!
Dr. Roland Fleck, der Vorsitzende des DWSV – Deutschen Wasserstrassen- und Schiffahrtsvereins Rhein–Main–Donau e.V. kritisiert die Informationspolitik der bayerischen Landtags-SPD in Sachen Donauausbau.
Aus einem Schreiben der Europäischen Kommission vom 10.01.2007 leitet Frau Peters, MdL der BayernSPD aus Deggendorf, ab, dass der Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen eine nationale Angelegenheit sei und dass die EU jede Ausbauvariante fördern werde. Unter Bezug auf den Bundestagsbeschluss vom Sommer 2002, der einen Ausbau nach der flussbaulichen Variante A vorsieht, glaubt Frau Peters, müsste jetzt eigentlich alles klar zu Gunsten der Variante A sein.
„Was Frau Peters da zwischen den Zeilen zu lesen glaubt ist allerdings fachlich falsch: Wer sich intensiv mit dem Donauausbau beschäftigt, wie dies Frau Peters von sich behauptet, sollte in der Lage sein, ein Schreiben der EU richtig zu lesen und einzuordnen“, so DWSV-Vorsitzender Dr. Roland Fleck.
So weist Klaus Rudischhauser, Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission – Direktion B – Verwaltung der TEN-Projekte Verkehr, in seinem Schreiben an Frau Peters nachdrücklich darauf hin, dass nach den TEN-Kriterien für den Ausbau als Mindestanforderungen die Standards der internationalen Binnenwasserstraßenklasse IV gelten, die als Ausbauparameter einen Tiefgang ganzjährig von 2,50 – 2,80 m vorsehen. Die Variante A erreicht aber lediglich 1,80 m.
Der Donauausbau Straubing – Vilshofen ist durch Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates als vorrangiges Vorhaben im Rahmen der Prioritätsachse 18 in die Leitlinienentscheidung vom 29.04.2004 aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich um eine rechtsverbindliche Entscheidung, die sich an die Mitgliedsstaaten richtet.
Damit ergibt sich aus dem Schreiben von Herrn Rudischhauser, auf das sich Frau Peters stützt, eine völlig andere Aussage, als in der SPD-Pressemitteilung dargestellt:
- Die EU hat die Ausbauziele verbindlich festgelegt. Diese Ausbauziele sind mit der Variante A nicht erreichbar.
- Die EU fördert nur Vorhaben, die die technischen Kriterien erfüllen: Die Variante A erfüllt diese Kriterien nicht.
- Die Ausbauziele sind rechtsverbindlich für die Mitgliedsstaaten.Variante A kann somit nicht realisiert werden.
- Zudem spricht das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens gegen die als „nicht raumverträglich“ eingestufte Variante A und für die Kompromiss-Variante C/C2,80.
Der DWSV-Vorsitzende fasst zusammen: „Eigentlich müsste damit - bezogen auf Variante A - in der Tat alles klar sein, jedoch nicht so, wie Frau Peters und die bayerische SPD sich das wünschen: Die Variante A ist weder umsetzbar noch förderbar.“ |