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Dr. Roland Fleck, der
Vorsitzende des DWSV – Deutschen Wasserstrassen- und Schiffahrtsvereins
Rhein–Main–Donau e.V. kritisiert die Informationspolitik der bayerischen
Landtags-SPD in Sachen Donauausbau.
Aus einem Schreiben der
Europäischen Kommission vom 10.01.2007 leitet Frau Peters, MdL der BayernSPD
aus Deggendorf, ab, dass der Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen eine
nationale Angelegenheit sei und dass die EU jede Ausbauvariante fördern werde.
Unter Bezug auf den Bundestagsbeschluss vom Sommer 2002, der einen Ausbau nach
der flussbaulichen Variante A vorsieht, glaubt Frau Peters, müsste jetzt eigentlich alles
klar zu Gunsten der Variante A sein.
„Was Frau Peters da
zwischen den Zeilen zu lesen glaubt ist allerdings fachlich falsch: Wer sich intensiv mit dem
Donauausbau beschäftigt, wie dies Frau Peters von sich behauptet, sollte in der
Lage sein, ein Schreiben der EU richtig zu lesen und einzuordnen“, so
DWSV-Vorsitzender Dr. Roland Fleck.
So weist Klaus
Rudischhauser, Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission
– Direktion B – Verwaltung der TEN-Projekte Verkehr, in seinem Schreiben an
Frau Peters nachdrücklich darauf hin, dass nach den TEN-Kriterien für den
Ausbau als Mindestanforderungen die Standards der internationalen
Binnenwasserstraßenklasse IV gelten, die als Ausbauparameter einen Tiefgang
ganzjährig von 2,50 – 2,80 m vorsehen. Die Variante A erreicht aber lediglich
1,80 m.
Der
Donauausbau Straubing – Vilshofen ist durch Beschluss des Europäischen Parlamentes
und des Rates als vorrangiges Vorhaben im Rahmen der Prioritätsachse 18 in die
Leitlinienentscheidung vom 29.04.2004 aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich um
eine rechtsverbindliche Entscheidung, die sich an die Mitgliedsstaaten richtet.
Damit
ergibt sich aus dem Schreiben von Herrn Rudischhauser, auf das sich Frau Peters
stützt, eine völlig andere Aussage, als in der SPD-Pressemitteilung dargestellt:
·
Die EU hat die Ausbauziele verbindlich festgelegt. Diese Ausbauziele
sind mit der Variante A nicht erreichbar.
·
Die EU fördert nur Vorhaben, die die technischen Kriterien erfüllen:
Die Variante A erfüllt diese Kriterien nicht.
·
Die Ausbauziele sind rechtsverbindlich für die
Mitgliedsstaaten.Variante A kann somit nicht realisiert werden.
·
Zudem spricht das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens gegen die als
„nicht raumverträglich“ eingestufte Variante A und für die Kompromiss-Variante
C/C2,80.
Der DWSV-Vorsitzende fasst zusammen: „Eigentlich
müsste damit - bezogen auf Variante A - in der Tat alles klar sein, jedoch
nicht so, wie Frau Peters und die bayerische SPD sich das wünschen: Die Variante A ist weder umsetzbar
noch förderbar.“