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Untersuchungen zum Donauausbau – Arbeitsprogramm der EU-Studie
Aktueller Sachstand
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 20.07.2007 bei der EU einen Antrag auf Förderung der Planungsarbeiten für den Donauausbau Straubing-Vilshofen gestellt. Konkret werden dabei Fördermittel für ein variantenunabhängiges und variantenübergreifendes Arbeitsprogramm zum Donauausbau Straubing-Vilshofen (EU-Studie) beantragt.
Die EU-Kommission hat am 21.11.2007 die Finanzierungsvorschläge für die TEN-Projekte für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorgelegt. Unter den ausgewählten Projekten befindet sich auch der Donauausbau. Nach dem TEN-Finanzausschuss hat im Januar 2008 auch das EU-Parlament den Fördervorschlägen der EU-Kommission zugestimmt. Die Förderzusage der EU-Kommission liegt vor. Die Planungen zum Donauausbau sollen mit 16,5 Mio. EURO, d.h. mit 50% der veranschlagten Kosten von 33 Mio. EURO gefördert werden.
Gegenstand und Arbeitsprogramm der Studie
Wesentlicher Gegenstand der Studie ist die Erstellung der technischen und ökologischen Planung für den Donauausbau Straubing – Vilshofen, um die ausstehende Entscheidung über die Ausführungsvariante möglichst schnell herbeizuführen und die Verwaltungsverfahren durchführen zu können. Die Studie schafft insbesondere belastbare Daten-/Beurteilungskriterien für alle in einem Genehmigungsverfahren zum Donauausbau erforderlichen Umweltstudien und -prüfungen. Die Untersuchungen und Ausarbeitungen werden in der Planungstiefe eines Planfeststellungsverfahrens erstellt.
Im Einzelnen umfasst das Arbeitsprogramm folgende Punkte:
- Datenerhebung
- Beweissicherung
- Aktualisierung und Ergänzung der Datengrundlagen Technik
- Aktualisierung und Ergänzung der Datengrundlagen Ökologie
- Technische Modellierung
- Flussmorphologische Untersuchungen
- Grundwassermodellierung
- Hydraulische Abflussberechnungen und Nachweise
- Technische Planung
- Schifffahrtsstraße
- Hochwasserschutz
- Umweltplanung
- Verträglichkeitsstudie Natura 2000-Gebiete
- Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Landschaftsplanung
- Bericht zum Status nach Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL)
Bund und Bayern haben einvernehmlich festgelegt, dass im Rahmen der Planungen eine vollständige Neuerhebung der ökologischen Grundlagendaten erfolgen soll, um in der Planfeststellung über aktuelle Unterlagen (die nach der Rechtsprechung nicht älter als 5 Jahre sein dürfen) zu verfügen. Hierfür und für weitere Beauftragungen (z.B. Baugrundaufschlüsse) sind europaweite Ausschreibungen erforderlich. Diese können nach Vorliegen der offiziellen Förderzusage der EU (ist zwischenzeitlich erfolgt) und Freigabe durch das Bundesverkehrsministerium (zwischenzeitlich erfolgt) vorgenommen werden.
Quelle: RMD Wasserstraßen GmbH, München
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