Donaustrecke Straubing – Vilshofen: Der Ausbau muß der Schifffahrt nützen

 

Für die Engpaßstrecke Straubing – Vilshofen läuft derzeit ein zwischen Bund und Freistaat Bayern schon 1996 vereinbartes, umfangreiches Untersuchungsprogramm über verschiedene Planungsvarianten zur Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse und ihre ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Über die Planungsvarianten gibt die WSD Süd folgende Übersicht:

 

Vergleichsfall:

 

Ist-Zustand 2000 (optimierter Ist-Zustand)

Ausbaustandard: Wasserstraßenklasse VI a1[1]) 2[2])

 

Planungsfälle:

 

1.   Flußregelungen

 

     Variante A: Weiter optimierter Ist-Zustand

        Ausbaustandard: WaStrKl VI a1[3]) 2

 

     Variante B: Verschärfte Flußregelung

        Ausbaustandard: WaStrKl VI b1[4]) 2)

 

1.   Kombination von Fluß- und Stauregelung

 

     Variante C: Eine Staustufe und Fließstrecken nach Variante A

        Ausbaustandard: WaStrKl VI a1[5]) 2)

 

1.   Stauregelungen

 

     Variante D1: Zwei Staustufen mit einem Seitenkanal

Ausbaustandard: WaStrKl V b1[6]) 2)

 

     Variante D2: Drei Staustufen

Ausbaustandard: WaStrKl VI b1[7]) 2)

 

 

 

Die Untersuchungsergebnisse für die aufgeführten Varianten liegen derzeit noch nicht vor.

 

Ergänzend zu diesem Untersuchungsprogramm wurde Dr. habil Bernhart für die Engpaßstrecke Straubing – Vilshofen auf Beschluss des Bayerischen Landtages vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie mit einer Wasserbaulichen Studie beauftragt. Teil I dieser Studie lag im Herbst 1998, Teil II im Herbst 1999 vor. Den Lösungsvorschlag seiner Wasserbaulichen Studie ordnet Dr. Bernhard  der “Variante A – weiter optimierter Ist-Zustand” zu.

 

In Teil I seiner Wasserbaulichen Studie kommt Dr. Bernhart zu dem Ergebnis, dass mit flussregulierenden Maßnahmen eine Gleichwertigkeit der Schifffahrtsverhältnisse der Strecke Straubing – Vilshofen mit Ober- und Mittelrhein und österreichischer Donau hergestellt werden könne, was er mit seiner Formel einer “vergleichbaren Durchgängigkeit” zum Ausdruck bringt.

In Teil II seiner Wasserbaulichen Studie konkretisiert er seinen Lösungsvorschlag durch hydraulische Berechnungen eines in die Donaustrecke Straubing – Vilshofen eingepassten Fahrrinnenkastens von 70 m Breite und 2,50 m Tiefe.

 

Der Deutsche Wasserstraßen- und Schiffahrtsverein geht in den nachfolgenden Beiträgen auf die  Wasserbauliche Studie von Dr. Bernhart ein:

 

“Vergleichbare Schifffahrtsverhältnisse mit Rhein und Donau ?”

beschäftigt sich mit Teil I der Studie von Dr. Bernhart

“Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse durch Fahrrinnenkasten?”

mit Teil II der Wasserbaulichen Studie von Dr. Bernhart.

 

Damit wird deutlich: Für den DWSV ist als zentrale Fragestellung maßgebend, wie die gängigen Einzelfahrer und Schiffsverbände, wie sie heute schon auf der bayerischen Donau verkehren, auf vorgeschlagenen Ausbauvarianten fahren können.

 

Vergleichbare Schifffahrtsverhältnisse mit Rhein und Donau ?

 

Für den Ausbau der Engpaßstrecke Straubing – Vilshofen hat Dr. Bernhart auf eine Wasserbaulichen Studie, Teil I, vorgelegt.

 

In dieser kommt Dr. Bernhart zu dem Ergebnis, dass unter Beachtung der Gegebenheiten am Ober- und Mittelrhein sowie der Donau in der Wachau eine vergleichbare Durchgängigkeit in der Main-Donau-Wasserstraße erreicht werden kann, wenn für den bayerischen Flussabschnitt Straubing – Vilshofen eine Fahr-rinnentiefe von 2,50 m bei einer mittleren Unterschreitungsdauer von 85 (75) Tagen und einer Fahrrinnenbreite von 70 m gewählt würde. Um dieses Ziel zu gewähr-leisten, wäre nach Dr. Bernhart oberhalb der Einmündung der Isar eine Wasser-spiegelanhebung um ca. 40 cm und unterhalb der Isar um ca. 20 cm erforderlich, was nach seiner Aussage durch rein flussregelnde Maßnahmen ohne große Eingriffe zu erreichen sei.

 

Diese Behauptungen von Dr. Bernhart werden vom Verbands-Naturschutz und anderen Gegnern von staugestützten Lösungen begrüßt, von führenden Wasser-bauprofessoren aber angezweifelt, von erfahrenen Wasserbaupraktikern für nicht realistisch gehalten und von der Binnenschifffahrt als unzureichend abgelehnt.

 

Fragen zur Plausibilität

 

Um die Plausibilität der Behauptungen von Dr. Bernhart zu prüfen, sind zwei Fragen zu stellen:

1.   Erscheint es möglich, mit rein flussregelnden Maßnahmen (also durch Baggerungen, Ausbau und Neubau von Buhnen und Parallelwerken, Kolkverbau, Geschiebebewirtschaftung u.ä.) und dabei ohne große Eingriffe für die Strecke Straubing – Vilshofen eine Fahrrinnenbreite von 70 m mit einer Fahrrinnentiefe von 2,50 m an 290 Tagen des Jahres nachhaltig zu gewährleisten?

2.   Wären die Bedingungen für die Güterschifffahrt auf einer zwischen Straubing und Vilshofen so hergestellten 70 m breiten und 2,50 m tiefen Fahrrinne denjenigen auf Ober- und Mittelrhein und der Donau in der Wachau qualitativ gleichwertig, wie es die von Dr. Bernhart verwendete Formel einer “vergleichbaren Durchgängigkeit” verspricht?

 

Wenden wir uns zunächst der Frage zu, ob es mit rein flussregelnden Maßnahmen in der Donau zwischen Straubing und Vilshofen möglich ist, eine Fahrrinne mit 70 m Breite und 2,50 m Fahrrinnentiefe dauerhaft herzustellen?

 

Bei seinen Berechnungen verwendet Bernhart ein eindimensional numerisches Modell mit einem vereinfachten Profildatensatz (Abstand 500 m). Das ist für eine überschlägige Berechnung zulässig, führt allein allerdings zu eingeschränkten Ergebnissen. Denn damit werden Strömungsvorgänge, Krümmungsradien und die besondere Flussmorphologie der Donau in dieser Strecke nicht erfasst.

 

Bei den Gefälle- und Abflussverhältnissen dieser Donaustrecke ist eine Fahr-rinnenbreite von 70 m nur bei nicht zu engen Krümmungsradien auf Dauer zu halten. Bei dort teilweise vorhandenen Krümmungsradien von nur 500 m und weniger stellen sich auf Dauer nur geringere Fahrrinnenbreiten ein. Das gilt auch für den Bereich der Isarmündung.

Es bleibt weiter die Frage offen, ob es sich bei der von Dr. Bernhart ermittelten Tiefe von 2,50 m tatsächlich um die von der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung zu gewährleistende Fahrrinnentiefe handelt oder nur um eine mittlere Wassertiefe, die wegen Sohlunebenheiten und insbesondere einer Unterhaltungsreserve reduziert werden muss, um zur tatsächlich zur Verfügung stehenden Fahrrinnentiefe zu gelangen. Es bleibt auch unbeantwortet , welche Abladetiefe auf einem so gestalteten Flussabschnitt noch möglich ist.

 

Diese Zweifel werden verstärkt, wenn man an die Ergebnisse der über Jahrzehnte bis 1969 andauernden “Niederwasserregulierung” denkt, welche auch an dieser Donaustrecke schon vorgenommen wurde und mit zahlreichen Regulierungsbau-werken das Bild der Donau dort prägt. Dabei wurden letztlich nicht einmal überall 2 m Fahrwassertiefe bei Niedrigwasser erreicht. Die hier gewonnenen praktischen Erfah-rungen und Erkenntnisse lassen es unwahrscheinlich erscheinen, ohne scharfe fluss-regelnde Maßnahmen auch nur in die Nähe einer durchgängigen Fahrrinnentiefe von 2,50 m zu gelangen.

 

Aber selbst dann würden zu den schon jetzt in dieser Schifffahrtsstrecke vorhandenen über 40 Engpässen weitere durch zusätzliche Regulierungsbauwerke kommen und damit die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs zusätzlich beeinträchtigen.

 

Auch kann man eine so erzielte Fahrrinnenvertiefung keineswegs in eine analoge Steigerung der Abladetiefe umsetzen. Dr.  Bernhart selbst kritisiert dies in seiner Studie als Folge scharfer flussregelnder Maßnahmen. Und auf diese Abladetiefe, verbunden mit einer Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs kommt es an, wenn man für die Binnenschifffahrt etwas tun möchte.

 

Rhein und Donau im Vergleich

 

Damit kommen wir zur zweiten Frage.

 

Wenn man – entgegen dem oben Dargelegten - einmal annimmt, unter den Bedingungen der Strecke Straubing – Vilshofen mit flussregelnden Maßnahmen eine Fahrrinne von 70 m Breite und 2,50 m Tiefe herstellen zu können, dann bleibt offen, ob ein solches Gerinne der Schifffahrt vergleichbare Bedingungen wie der Rhein und die österreichische Donau bietet, wie dies Dr. Bernhart in seiner Studie behauptet.

 

Beim Vergleich zeigen sich jedoch gravierende Unterschiede:

     Sowohl der Rhein (Pegel Kaub) als auch die österreichische Donau haben eine mindestens dreifache Wasserführung und wesentlich größere Abflußquerschnitte als die Donaustrecke Straubing – Vilshofen. Das gewährleistet ein viel günstigeres fahrdynamisches Verhalten der Güterschiffe. Und dieses unter-schiedliche fahrdynamische Verhalten an den untersuchten Strecken ist für die Betrachtung der Vergleichbarkeit entscheidend, weil es die Abladetiefe maß-gebend beeinflusst. Fahrdynamische Betrachtungen (Absunk, Trimm und Trift.) bleiben in der Wasserbaulichen Studie von Dr.Bernhart unberücksichtigt.

     Hinzu kommt, dass die Fahrrinnenbreiten von Rhein und österreichischer Donau mindestens 120 m betragen. Innerhalb dieser Breite gelangt man für eine nur 70 m oder noch weniger breite Fahrrinne zu einer größeren Fahrrinnentiefe. In der Praxis bedeutet dies, dass sich ortskundige oder technisch entsprechend ausgerüstete Schiffsführer einen Streckenverlauf mit tieferer Fahrrinne suchen. Auch auf die nautischen Bedingungen wirkt sich die größere Fahrrinnenbreite positiv aus. Sie ermöglicht den Begegnungsverkehr und verhindert Kapazitätsprobleme, wie sie eine höchstens 70 m breite Fahrrinne mit Richtungsverkehr und Wartezeiten mit sich bringt.

     An Rhein und österreichischer Donau schwanken zudem die Wasserstände weit weniger als in der Strecke Straubing – Vilshofen und sind besser progno-stizierbar. So gibt es eine Niedrigwasservorschau für den Rhein, während dies für die obere Donau nicht möglich ist. Der Abfluss der oberen Donau ist wesentlich durch regionale Niederschläge bestimmt, während beim Rhein der Bodensee stabilisierend wirkt. Die Niedrigwassersituation ist somit sowohl am Rhein als auch an der österreichischen Donau günstiger als an der Strecke Straubing - Vilshofen.

     Die von Niedrigwasser betroffenen Rheinstrecken liegen zudem von  den Hauptumschlagsplätzen Rotterdam und Duisburg nur zwei bis drei Tagesreisen entfernt, während zur oberen Donau acht bis neun Tage Fahrzeit anzusetzen sind. Damit kann beim Rhein die Abladung gezielt an den zu erwartenden Wasserständen orientiert werden. Für die obere Donau ist dies aufgrund der längeren Reisedauer und der Schwierigkeit der Prognose nicht möglich.

     Zwangsläufig sind die nautischen Verhältnisse und damit auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowohl auf dem Rhein als auch auf der öster-reichischen Donau ungleich günstiger als auf einer mit flussregelnden Maß-nahmen regulierten Strecke Straubing – Vilshofen. Die Unfallstatistik spricht hier eine deutliche Sprache.

 

Folgerungen

Mit diesen Fakten beantworten sich die eingangs gestellten Fragen:

 

Es wird nicht möglich sein, allein mit flussregelnden Maßnahmen an der Donaustrecke Straubing – Vilshofen eine Fahrrinne mit 70 m Breite und 2,50 m Tiefe an 290 Tagen nachhaltig herzustellen.

 

Die von Dr Bernhart behauptete Gleichwertigkeit der Schifffahrtsverhältnisse von Rhein und österreichischer Donau mit der Strecke Straubing – Vilshofen wäre aber selbst für diesen Fall nicht gegeben. Das für die Qualität einer Wasserstraße so wichtige fahrdynamische Verhalten von Schiffen findet in der Studie von Dr. Bernhart keine Berücksichtigung. Auch auf die unterschiedlichen nautischen Verhältnisse und deren Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs geht er nicht ein.

 

Zur allgemeinen Wirkung der Wasserbaulichen Studie von Dr. Bernhart ist festzu-stellen, daß sie von der entscheidenden Frage ablenkt. Bei dieser geht es nämlich um die für die Schifffahrt zuverlässig und nachhaltig erreichbare Abladetiefe. Als Abladetiefe sind auf der Strecke Straubing – Vilshofen mindestens 2,50 m für die Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrt erforderlich. Dr. Bernharts theoretische Wassertiefe von 2,50 m ist etwas anderes. Sie birgt die Gefahr ständiger Verwechslung und damit Verwirrung in der öffentlichen Diskussion.

 

Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse durch Fahrrinnenkasten?

 

 

In Teil II seiner Wasserbaulichen Studie zum Donauausbau geht es Dr. Bernhart für die Strecke Straubing – Vilshofen um den rechnerischen Nachweis, mit flussregulierenden Maßnahmen (Baggerungen, Neubau und Ausbau von Buhnen und Parallelwerken, Schotterbänken, Kolkverbau, Sohlstabilisierungen u.ä.) eine Fahrrinne von 70 m Breite und 2,50 m Tiefe unter Regulierungsniedrigwasser (RNW) 87 herzustellen.

 

Hierzu verwendet Dr. Bernhart ein eindimensionales numerisches Modells mit einem vereinfachten Datensatz der Querprofile des Flussbettes (Abstand 500 m) der Donaustrecke von Flusskilometer 2244,0 bis Flusskilometer 2319,0. Für die Durchführungen seiner Berechnungen bedient er sich des hydraulischen Strömungsmodells CARIMA.

 

Dr. Bernhart geht bei seinen Berechnungen so vor, dass in die vorhandenen Querprofile der Donau, bezogen auf die jeweilige Wasserspiegellage bei RNW 87, ein Fahrrinnenkasten von 70 m Breite und 2,50 m Tiefe eingepaßt wird. Überall dort, wo diese geometrischen Vorgaben derzeit nicht gegeben sind, wird in den Berechnungen durch entsprechende Abgrabungen in den Uferbereichen und/oder Ausbaggerungen an der Flußsohle ein Fahrrinnenkasten mit diesen Abmessungen hergestellt. Bei Flusskrümmungen behält er diese Fahrrinnenbreite grundsätzlich bei. Seitlich werden, wie er ausführt, jeweils noch eine Sicherheitsreserve von 10 m angestrebt und zur Flußsohle gemäß Querprofil ein Abstand von 10 cm.

Soweit es dabei durch die Ausbaggerungen zu einem Absinken des Wasserspiegels kommt, wird die Wasserspiegellage durch einen entsprechenden Verbau (z.B. Buhnen etc.) des hydraulisch wirksamen Abflussquerschnittes wieder auf RNW-Niveau angehoben, wobei er die Berechnungen jeweils in Schritten und teilweise in Alternativen bis zum Sollwert vornimmt. Dabei werden in dieser Berechnung von Dr. Bernhart nur die geometrischen Einflüsse in den 500 m-Profilen berücksichtigt, nicht die unterschiedlichen Verhältnisse dazwischen, Umströmungen von Buhnen oder Veränderungen der Sohlrauhigkeit.

 

Die vorgestellten Maßnahmen betrachtet Dr. Bernhart nicht als Ausführungsvorschläge, sondern als Nachweis, einen Fahrrinnenkasten von 70 m Breite und 2,50 m Tiefe, bezogen auf RNW 87, mit flussregulierenden Maßnahmen erreichen zu können und zur Abschätzung des dazu erforderlichen baulichen Aufwandes.

 

Berechtigte Einwände

Der Deutsche Wasserstraßen- und Schiffahrtsverein (DWSV) steht auch Teil II der Wasserbaulichen Studie von Dr. Bernhart skeptisch gegenüber. Dabei richten sich unsere Bedenken nicht gegen seine hydraulischen Berechnungen, bei denen wir davon ausgehen, dass sie unter den gegebenen Einschränkungen des Modells korrekt ausgeführt sind und zu den vorgestellten Ergebnissen führen.

 

Neben den modellbedingten Einschränkungen gibt es jedoch weitere  Einwände, die für die Beurteilung der Ergebnisse von Dr. Bernhart wesentlich sind:

·        Mit dem RNW 87 legt er gegenüber dem inzwischen von der WSD Süd neu festgelegten RNW 97 seinen Berechnungen günstigere Bedingungen zugrunde, nämlich einen Abfluss von 218 m³/sec und 39 Unterschreitungstage gegenüber einem Abfluss von 211 m³/sec und nur 22 Unterschreitungstagen.

 

·        Dr. Bernhart widmet den Problemen der Sohlerosion zwar längere Betrachtungen, ohne bei seinen Ausbauvorschlägen auch eine dauerhafte Lösung aufzuzeigen.

 

·        Die von Dr. Bernhart vorgeschlagene flussregelnde Lösung kann schon aufgrund der Verringerung der Abflussquerschnitte  durch zusätzliche Buhnen etc. nicht hochwasserneutral sein.

 

·        In den nautisch besonders schwierigen Streckenabschnitten Mühlhamer Kurve und Isarmündung muß Dr. Bernhart lokale Reduzierungen der Fahrrinnenbreite von 70 m auf 60 m „in Erwägung ziehen“. Diese Verringerung der Fahrrinnenbreite führt nicht nur zu einer weiteren Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs – etwa durch Richtungsverkehr - , sondern wegen der reduzierten Abflussquerschnitte zu einem stärkeren Absunk der zu Berg fahrenden Schiffe. Entsprechend muß die Abladung reduziert werden, es ergibt sich dort also eine geringere Abladetiefe. Diese ist dann zwangsläufig für die ganze Ausbaustrecke maßgebend, denn eine Kette ist nur so stark wie ihr  schwächstes Glied.

 

·        Die von Dr. Bernhart behauptete direkte Umsetzung von Zugewinn an Wassertiefe in entsprechend größere Abladetiefe ist mit seinen hydraulischen Berechnungen nicht zu belegen, während er fahrdynamische Betrachtungen nicht anstellt. Es handelt sich somit um eine Zweckbehauptung, die unter den speziellen Verhältnissen der betrachteten Donaustrecke unzutreffend ist.

 

·        Maßgebliche Wasserbaufachleute sind der Auffassung, dass sich die Donau in der Strecke Straubing – Vilshofen die am Modell errechneten Fahrrinnenkästen in ihren besonders kritischen Abschnitten dauerhaft nicht aufzwingen läßt, womit es sich um keine nachhaltige Lösung handeln kann.

 

Die Kernfrage

Damit kommen wir zum entscheidenden Kritikpunkt: Der Wasserbaulichen Studie von Dr. Bernhart liegt auch im Teil II eine falsche, zumindest aber unvollständige Fragestellung zugrunde. Denn bei der seit Jahren anhaltenden Diskussion um den Ausbau der Donaustrecke Straubing – Vilshofen geht es um die nachhaltige Verbesserung der Bedingungen für die Binnenschifffahrt – natürlich unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Belange. Daraus ergibt sich als zentrales Kriterium für jeden Ausbauvorschlag: Wie können moderne Güterschiffe auf diesem Wasserstraßenabschnitt zukünftig fahren? Diese entscheidende Fragestellung kann nicht allein mit hydraulischen Berechnungen eines einzigen Parameters, nämlich der Wassertiefe, beantwortet werden. Tatsächlich sind aber verringerte Abflussquerschnitte, veränderte Strömungsverhältnisse, aber auch durch Verbauung entstehende zusätzliche Schifffahrtshindernisse für das fahrdynamische Verhalten der Schiffe und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zwingend als weitere Parameter in die Betrachtung einzubeziehen.

 

Die einseitig auf die Wassertiefe abstellende Wasserbauliche Studie von Dr. Bernhart ist somit für die gegebene Problemstellung ungenügend und damit irreführend und birgt die Gefahr, seitens des Verbands-Naturschutzes zur Desinformation mißbraucht zu werden.

 

Fahrverhalten der Schiffe

Die Studie von Dr. Bernhart könnte allerdings auch einen positiven Ansatz bieten, weil in Teil II anhand der Modellrechnungen zur Herstellung eines durchgehenden Fahrrinnenkastens von 70 m Breite und 2,50 m Tiefe und den dazu vorgesehenen flußregulierenden Maßnahmen ausreichend anschaulich gemacht wird, wie man sich einen auf diese Weise hergestellten Ausbauzustand der Engpaßstelle Straubing – Vilshofen vorzustellen hat. Hiervon ausgehend ist deshalb zu untersuchen, wie auf einer so bearbeiteten Donaustrecke die gängigen Schiffsverbände, wie sie heute schon auf der bayerischen Donau verkehren

o Einzelfahrer  o Einzelfahrer zweispurig des Roll-on-Roll-off-Verkehrs (23 m)

o Schubverband einspurig o Koppelverband zweispurig

mit welcher Abladung und mit welcher Geschwindigkeit über Grund

zu Berg und zu Tal

bei verschiedenen Pegelständen

mit ausreichender Sicherheit und Leichtigkeit  

fahren können.

 

Des weiteren muss auf der Basis der Wasserbaulichen Studie Teil II ermittelt werden, wie sich die schon jetzt in der Strecke Straubing – Vilshofen vorhandenen über 40 Schifffahrtshindernisse verändern und welche neuen hinzukommen.

 

Bei den zu erwartenden Ergebnissen einer solchen ergänzenden Untersuchung ist es sicher konsensfördernd, wenn diese auf der Basis der Wasserbaulichen Studie von Dr. Bernhart erfolgt. Die Wasserbauliche Studie erscheint uns hierzu geeignet. Ohne die geforderte zusätzliche Untersuchung bleibt sie jedoch ohne ausreichende Aussagekraft für die Lösung der anstehenden Probleme.

 

Zurück zur Homepage



[1]1) Der für diese Klasse geforderte Tiefgang und die Brückendurchfahrtshöhe werden nicht erreicht bzw. sind wasserstandsabhängig

[2]2) Begegnungseinschränkungen bzw. Richtungsverkehr